Basiszins zum 3. Januar 2022 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 3. Januar 2022 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist. Quelle: Basiszins zum 3. Januar 2022 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG)

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Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2022

Die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 1. Januar 2022 (siehe Anlage) wird hiermit bekannt gemacht. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 1. Januar 2020. Die Bekanntmachungen über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom 9. April 2021 – IV C 5 – S 2341/21/10001 :001; DOK: 2021/0402998 – (BStBl I Seite 623), 2. Juli 2021 […]

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