Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 Abgabenordnung (AO) und § 6 Absatz 4 Außensteuergesetz (AStG), Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Absatz 2, § 237 Absatz 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Absatz 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das BMF-Schreiben vom 2. November 2021 IV A 3 – S 0336/20/10004 :001 – angepasst. Quelle: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 Abgabenordnung (AO) und § 6 Absatz 4 Außensteuergesetz (AStG), Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Absatz 2, § […]

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Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

Anpassung des Zustimmungsvorbehalts in den Fällen von Restrukturierungsplanverfahren Quelle: Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

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