Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, BStBl I S. 1450. Quelle: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

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Neufassung der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren

Mit BMF-Schreiben vom 8. Juli 2019 werden das überarbeitete Muster für eine Bevollmächtigung von Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, das überarbeitete Muster für eine Bevollmächtigung eines Lohnsteuerhilfevereins, das Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und das überarbeitete Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für […]

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