Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2017 Nr. C 381 S. 3) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt […]
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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2017 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2016 – III C 3 – S 7015/16/10001 (2016/1122932), BStBl I S. 1459, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit […]
WeiterlesenUnternehmen sparen erneut Energie und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können. Demnach haben diese Unternehmen in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht. Quelle: Unternehmen sparen erneut Energie […]
WeiterlesenAnwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO); Anpassung des AEAO zu § 154 an die Rechtsänderungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S.1682)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 – IV C 4 – S 0185/14/10002 :001 – (BStBl I S. xxx) geändert worden ist, die Regelung zu § […]
WeiterlesenAnrufungsauskunft nach § 42e EStG
Das neue BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2017 ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. Februar 2011 (BStBl I Seite 213). Quelle: Anrufungsauskunft nach § 42e EStG
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