Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen

Quelle: Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen

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Konsultationsvereinbarung betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Artikel 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen

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Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt Teil 1 (BGBl. I) Seite 1142) wurden die § 138e Absatz 3 und § 138h Absatz 2 Abgabenordnung (AO) an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018, ABl. L 139 vom 5.6.2018 […]

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Übergangsregelung gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Die Neuregelung des Zinssatzes der Vollverzinsung kann derzeit technisch noch nicht umgesetzt werden. Bund und Länder haben daher beschlossen, die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 für eine Übergangszeit weiterhin auszusetzen. Bislang vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzte Zinsen werden weiterhin unverändert vorläufig festgesetzt. Quelle: […]

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Änderungen der §§ 233 bis 239 Abgabenordnung (AO) durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vom 12. Juli 2022, Bundesgesetzblatt Teil 1 (BGBl. I) Seite 1142

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) wurden u. a.–unter anderem die §§ 233, 233a, 238 und 239 AO geändert. Insbesondere wurde der Zinssatz der sogen. Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen […]

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