BFH zur Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Verrechnung von zum 31.12.2008 festgestellten Verlustvorträgen aus negativen Kapitaleinkünften (sog. Altverluste) unmittelbar mit den im Streitjahr 2009 erzielten Kapitaleinkünften möglich und auf die verbleibenden Kapitalerträge der Abgeltungsteuersatz von 25 % anzuwenden ist (Az. VIII R 5/15). Quelle: BFH zur Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven […]

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BFH: Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem BZSt Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Der BFH hat nun entschieden, dass Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern dürfen (Az. XI R 15/15). Quelle: […]

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Informationsblatt zu umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für nicht in der EU ansässige Unternehmer

Das Informationsblatt des BMF klärt in komprimierter Form über bestehende steuerliche Pflichten auf, welche von Händlern/Unternehmern aus Drittstaaten zu beachten sind, wenn sie im Inland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erbringen. Quelle: Informationsblatt zu umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für nicht in der EU ansässige Unternehmer

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E-Bilanz: Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG

Das BMF erläutert verschiedene Fälle der elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 5 EStG bei atypisch stillen Gesellschaften (Az. IV C 6 – S-2133-b / 17 / 10004). Quelle: E-Bilanz: Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG

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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22. November 2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % hat das BMF die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001-16). Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

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