Bundestag beschließt Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken

Die Abgeordneten des Bundestags haben am 27.04.2017 einen Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531, 18/11683 Nr. 8) und ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) in der Ausschussfassung angenommen. Quelle: Bundestag beschließt Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken

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Änderung beim Kindergeld beschlossen

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss im Bundestag fasste am 26.04.2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Quelle: Änderung beim Kindergeld beschlossen

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Lizenzschranke beschlossen

Der Finanzausschuss hat am 26.04.2017 als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken u. a. eine sog. Lizenzschranke beschlossen (18/11233, 18/11531). Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht. Quelle: Lizenzschranke beschlossen

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2016 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 1,72 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2016 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,72 Mrd. Euro geführt. Das teilt das BMF mit. Quelle: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2016 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 1,72 Mrd. Euro

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BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

Der BFH entschied, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung “geheilt” werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat (Az. VIII R 52/14). Quelle: BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

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