Nachdem das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 04.11.2016 rückwirkend am 01.07.2016 in Kraft getreten ist, besteht kein Anlass mehr, Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sowie Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG a. F. und nach § 13b Abs. 2a ErbStG a. F. weiterhin vorläufig durchzuführen. Das geht […]
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Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers
Laut FG Niedersachsen kann die Zuweisung des Leiharbeitgebers, „bis auf Weiteres” in einer betrieblichen Einrichtung des Entleihers tätig zu sein, nicht als unbefristet i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alt. EStG angesehen werden. Eine “Erste Tätigkeitsstätte” werde dadurch nicht begründet (Az. 9 K 130/16). Quelle: Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte […]
WeiterlesenAnteil am Kapital einer ausländischen Gesellschaft bestimmt sich nicht nach den tatsächlichen Aktienverkäufen
Das FG Münster entschied, dass die Berechnung des Anteils am Kapital einer nach US-amerikanischem Recht gegründeten Inc. für Zwecke des § 17 EStG nicht nach den tatsächlich im Streubesitz befindlichen Anteilen erfolgen kann (Az. 7 K 3225/13 E). Quelle: Anteil am Kapital einer ausländischen Gesellschaft bestimmt sich nicht nach den tatsächlichen Aktienverkäufen
WeiterlesenAusländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt
Das FG Münster entschied, dass ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Az. 11 K 2115/15 E). Quelle: Ausländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt
WeiterlesenFremdüblichkeit von Darlehenszinsen innerhalb eines Konzernverbundes kann nach der Kostenaufschlagsmethode bestimmt werden
Für die Beurteilung, ob Darlehenszinsen, die an eine Schwestergesellschaft innerhalb des Konzernverbunds gezahlt werden, fremdüblich sind, ist laut FG Münster die Kostenaufschlagsmethode geeignet (Az. 13 K 4037/13 K,F). Quelle: Fremdüblichkeit von Darlehenszinsen innerhalb eines Konzernverbundes kann nach der Kostenaufschlagsmethode bestimmt werden
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