BFH: Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel

Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel auch dann nicht um das (fiktive) Kindergeld zu kürzen, wenn das Kindergeld im Falle seiner Festsetzung an das Kind weitergeleitet werden würde und ohne die Weiterleitung die Voraussetzungen einer Abzweigung des Kindergelds an […]

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BFH: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Klägerin eine Gutschrift, die im Jahr 2005 ohne elektronische Signatur übermittelt worden ist, durch die Übersendung einer Gutschrift in Papierform im Jahr 2011 berichtigen kann, mit der Folge des Vorsteuerabzugs im Jahr 2005 (Az. V R 48/17). Quelle: BFH: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

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Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Das teilt die Bundesregierung mit. Quelle: Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

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Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17). Quelle: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen

Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen, wenn die Flächen nicht dem fiktiven Anlagevermögen zuzuordnen sind (Az. 9 K 1816/18). Quelle: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen

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