Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach dem SGB II im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. So entschied der BFH (Az. X R 18/16). Quelle: BFH: Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II
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BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
Der BFH entschied in der Frage, ob die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß sind (Az. III R 35/15). Quelle: BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
WeiterlesenIII R 35/15, Urteil vom 14.06.2018
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: III R 35/15, Urteil vom 14.06.2018
WeiterlesenX R 18/16, Urteil vom 15.05.2018
Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: X R 18/16, Urteil vom 15.05.2018
WeiterlesenVI R 32/16, Urteil vom 06.06.2018
Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VI R 32/16, Urteil vom 06.06.2018
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