Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 geändert. Quelle: Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305)

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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020

Hierzu: BMF-Schreiben vom 21. September 2018. Quelle: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020

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Steuerabkommen mit Tunesien

Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) eingebracht. Quelle: Steuerabkommen mit Tunesien

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