BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen

Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat zur Klärung das BVerfG angerufen (Az. 10 K 977/17). Quelle: BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen

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