Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr wahren die niedersächsischen Finanzämter den sog. Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die von Bürgern als besonders belastend empfunden werden könnten. Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden rückständige Steuerforderungen aber auch weiterhin angemahnt und vollstreckt. Quelle: Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

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Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

Auch die Finanzämter in Bayern behalten den „Weihnachtsfrieden“ bei. Das teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mit. Vorm 21.12.2017 bis 01.01.2018 werden keine Außenprüfungen begonnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten. Quelle: Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

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Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

Das FG Münster entschied, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind (Az. 4 K 3523/14 F). Quelle: Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

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Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Das BVerwG entschied, dass die Zweitwohnungsteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee im Hinblick auf den darin geregelten Steuersatz zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen (Az. 9 C 11.16 und Az. 9 C 3.17). Quelle: Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

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Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 2635/16). Quelle: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

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