Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Quelle: Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

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Kosten einer Ärztin für einen häuslichen Behandlungsraum sind nicht abzugsfähig

Das FG Münster entschied, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen (Az. 6 K 2606/15). Quelle: Kosten einer Ärztin für einen häuslichen Behandlungsraum sind nicht abzugsfähig

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