BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn ist (Az. VI R 4/16). Quelle: BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

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BFH: Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen (Az. II R 46/15). […]

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Neu besetzter Steuerrechtsausschuss des DStV gibt Praxishinweise

Am 10.11.2017 kam in der Geschäftsstelle des DStV sein neu gewählter Steuerrechtsausschuss zusammen. Auf der Tagesordnung stand ein breites Spektrum an steuerrechtlichen Themen. Zudem berichteten die Ausschussmitglieder von Erfahrungen mit Kassenprüfungen durch die Finanzverwaltung, dem Vorgehen bei Außenprüfungen oder dem multilateralen Informationsaustausch. Quelle: Neu besetzter Steuerrechtsausschuss des DStV gibt Praxishinweise

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