Zur Reform des Notifizierungsverfahrens hat im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments (IMCO) in den letzten Wochen eine Debatte stattgefunden. In einer Eingabe hat der DStV auf die Bedenken der Freien Berufe zu einem verschärften Notifizierungsverfahren hingewiesen. Quelle: DStV-Eingabe zum Richtlinienvorschlag über Reform des Notifizierungsverfahrens
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Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen
Der DStV berichtet, dass das FG Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG für verfassungswidrig hält und daher beschlossen hat, eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes einzuholen (Az. 10 K 977/17). Quelle: Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen
WeiterlesenDBA Deutschland – Kamerun vereinbart
Deutschland und Kamerun haben ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen ausgehandelt, das jedoch vor seinem Inkrafttreten noch in beiden Staaten ratifiziert werden muss. Quelle: DBA Deutschland – Kamerun vereinbart
WeiterlesenDStV macht sich für geförderte KMU-Beratung durch Steuerberater stark
Der DStV macht sich im Interesse des Berufsstands mit einer Eingabe gegenüber der BAFA dafür stark, dass kleine und mittelständische Unternehmen in der Bewilligungspraxis auch bei der Beratung durch ihren Steuerberater von entsprechenden Zuschüssen profitieren können. Quelle: DStV macht sich für geförderte KMU-Beratung durch Steuerberater stark
WeiterlesenSchlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig
Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, kommt ein innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung nur in Bezug auf Tatsachen und Rechtsfragen, die nicht Gegenstand der Einspruchsentscheidung waren, in Betracht. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3971/14). Quelle: Schlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig
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