Der BFH hatte zu entscheiden, wie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die durchschnittliche ortsübliche Miete bei der Beschränkung der Kosten einer eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen auf den Betrag einer durchschnittlichen 60 qm Wohnung zu ermitteln ist (Az. VI R 42/15). Quelle: BFH zur doppelten Haushaltsführung: notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort
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BFH zur Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin beauftragten Dachsanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des dem Ehemann gehörenden Gebäudes als Werkleistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an ihren Ehemann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind (Az. V R […]
WeiterlesenBFH zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n. F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen
Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i. V. m. § 15b EStG. So entschied der BFH (Az. VIII R 57/14). Quelle: BFH zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 […]
WeiterlesenBFH: EuGH-Vorlagen zur Sollbesteuerung und zur Margenbesteuerung
Der BFH zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog. Margenbesteuerung. Er hat daher zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (Az. V R 51/16, V R 60/16). Quelle: BFH: EuGH-Vorlagen zur […]
WeiterlesenVI R 42/15, Beschluss vom 12.07.2017
Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort – Besuchsfahrten – Nachweis der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VI R 42/15, Beschluss vom 12.07.2017
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