Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

Das FG Münster entschied, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld (Az. 14 K 2825/16). Quelle: Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

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Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat

Das FG Münster entschied, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten (Az. 3 K 1537/14 L, 3 K 1539/14 L). Quelle: Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat

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