Brandenburger, die durch die starken Regenfälle im Juni und Juli dieses Jahres geschädigt wurden, können jetzt steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das teilte Brandenburgs Finanzminister Görke mit, nachdem sein Ministerium in Abstimmung mit dem BMF steuerliche Verfahrensvereinfachungen festgelegt hat. Quelle: Land Brandenburg ermöglicht steuerliche Erleichterungen für durch Hochwasser Geschädigte
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Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin. Quelle: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
WeiterlesenUmsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG
Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i. S. d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i. S. d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt (Az. III C 3 – S-7493 / 07 / 10001). Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum […]
Weiterlesen50 Millionen Soforthilfe für Hochwasseropfer in Niedersachsen: Anträge können ab nächster Woche gestellt werden
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages beschloss, dass Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden sollen. Die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen. Quelle: 50 Millionen Soforthilfe für Hochwasseropfer in Niedersachsen: Anträge können ab nächster Woche gestellt […]
WeiterlesenZur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen
Dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge […]
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