Verteilung von Entgelt auch bei unbestimmter Laufzeit zulässig

Das FG Münster hat entschieden, dass ein in einer Summe gezahltes Entgelt für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf mehrere Jahre verteilt werden darf (Az. 4 K 1034/15 E). Quelle: Verteilung von Entgelt auch bei unbestimmter Laufzeit zulässig

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Noch nicht lebende Generation kann den Schenkungsteuer-Freibetrag beeinflussen

Für die Bestimmung des Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 3247/15 Erb). Quelle: Noch nicht lebende Generation kann den Schenkungsteuer-Freibetrag beeinflussen

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