Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, wie z. B. die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas und steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb. Quelle: Bundesrat verlangt Änderung am Stromsteuergesetz
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EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke gestartet, um Vorschläge zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Vereinfachung der Vorschriften zu bekommen und in Erfahrung zu bringen, ob die Verbrauchsteuern gesenkt werden können. Quelle: EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke
WeiterlesenGrenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)
Das BMF hat das Verzeichnis der Länder aktualisiert, zu denen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Az. III C 3 – S-7433 / 11 / 10005). Quelle: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)
WeiterlesenBFH zur sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Überversorgung immer anzunehmen ist, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften, die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden, zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen (Az. I R 4/15). Quelle: BFH zur sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen
WeiterlesenBFH zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt
Laut BFH unterliegt eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG (Az. I R 25/15). Quelle: BFH zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt
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