I R 25/15, Urteil vom 10.08.2016

Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss – Die Entscheidung wurde nachträglich zu Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 21. Dezember 2016 als NV-Entscheidung abrufbar. Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I R 25/15, Urteil vom 10.08.2016

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Teilwertaufholungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind zuerst mit der zeitlich letzten Teilwertabschreibung zu verrechnen

Laut FG Münster sind wegen § 8b Abs. 8 KStG Wertaufholungen betreffend Anteile an Kapitalgesellschaften zunächst mit der zeitlich zuletzt vorgenommenen Teilwertabschreibung zu verrechnen (Verrechnungsreihenfolge „Last in – First out (Az. 9 K 3180/14 K,F). Quelle: Teilwertaufholungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind zuerst mit der zeitlich letzten Teilwertabschreibung zu verrechnen

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