Steuerabkommen mit Armenien

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) eingebracht. Quelle: Steuerabkommen mit Armenien

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Namensnutzung im Konzern

Das BMF gibt vor dem Hintergrund des BFH-Urteils I R 22/14 vom 21.01.2016 Hinweise zur Anwendung des § 1 AStG für die Abgrenzung zwischen einer „bloßen“ Namensnutzung einerseits und der mit einer Namensnutzung ggf. unmittelbar verbundenen Überlassung von Markenrechten und anderen immateriellen Werten (z. B. Know-how) andererseits (Az. IV B 5 – S-1341 / 16 […]

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