Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

Laut VG Wiesbaden ist die Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig. Steuergrund und Anknüpfungspunkt für die Hundesteuer sei der persönliche Aufwand des Steuerpflichtigen, nicht der Aufwand der Gemeinde für Hunde (Az. 1 K 919/16.WI). Quelle: Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

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BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des "Individuellen Services für behinderte Menschen" durch eine Pflegekraft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Leistungen eines Mitglieds eines gemeinnützigen Vereins, der Mitglied im Verband der freien Wohlfahrtspflege ist, im Bereich der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen Leistungen i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG sind (Az. XI R 5/15). Quelle: […]

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BFH: Anwendung des gesonderten Tarifs gem. § 32d Abs. 1 EStG bei mittelbarer Beteiligung

Der BFH entschied, dass Zinsen aus dem Darlehen eines mittelbaren Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG (25 %) unterliegen können (Az. VIII R 27/15). Quelle: BFH: Anwendung des gesonderten Tarifs gem. § 32d Abs. 1 EStG bei mittelbarer Beteiligung

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