Der DStV erläutert den ab 01.01.2017 geltenden § 173a AO zur Behandlung von Schreib- oder Rechenfehlern bei Erstellung einer Steuererklärung und dessen Kommentierung durch das BMF im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Az. IV A 3 – S-0062 / 16 / 10005). Quelle: BMF modernisiert AEAO: Bestandskräftige Steuerbescheide ab 01.01.2017 leichter korrigierbar!
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Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4b Satz 4-6 EStG
Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen – insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden. Quelle: Das Bescheinigungsverfahren nach § […]
WeiterlesenUmsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge
Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils XI R 25/13 vom 26.11.2014 übernommen, wonach die Anwendung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 23 UStG dann zu verneinen ist, wenn die Leistungen nicht von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder anderen (privaten) Einrichtungen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt […]
WeiterlesenGrundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig
Das VG Wiesbaden hat die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Anhebung der Grundsteuer in Bad Schwalbach abgewiesen (Az. 1 K 684/15.WI, 1 K 728/16.WI). Quelle: Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig
WeiterlesenDas Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 – 6 EStG
Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen – insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden. […]
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