Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Diese Verordnung benennt in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete. Quelle: Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

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Entwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21. Dezember 2015 (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (MCAA CRS) im Verhältnis zu denjenigen […]

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