Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Mrd. […]
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Daumen hoch für geplante Änderungen des KISTA-Verfahrens
Bereits letztes Jahr deutete ein Eckpunktepapier des BMF positive Änderungen im KISTA-Verfahren an. Einige davon sollen nun im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug zu verzichten ist, könnte schon bald gesetzlich verankert werden. Der DStV begrüßt die Erleichterungen, die damit für die Praxis einhergehen dürften. […]
WeiterlesenDAC7: EU-Kommission schlägt Meldepflicht von Plattformen vor
Die EU-Kommission hat am 15.07.2020 einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich vorgelegt, um mehr Transparenz zu schaffen und Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Mit dem Vorschlag sollen die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft im Hinblick auf digitale Plattformen angegangen werden. Quelle: DAC7: EU-Kommission schlägt Meldepflicht von Plattformen vor
WeiterlesenFristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung
Die Senatsfinanzverwaltung gewährt Berliner Betrieben bei der technischen Umstellung der Kassensysteme Corona-bedingt mehr Zeit. Die neue Regelung sieht vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31. März 2021 umgerüstet sein müssen. Quelle: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung
WeiterlesenKonsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie
Die EU-Kommission hat eine bis zum 14.10.2020 laufende Konsultation eingeleitet. Sie erbittet u. a. Feedback zu Mindest- und Nominalsteuersätzen, zu sozialen Aspekten, zu Steuerbefreiungen von bestimmten Sektoren oder der Besteuerung von CO2-armen Brennstoffen. Quelle: Konsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie
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