Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die gem. § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne im Falle eines sog. Entnahmeüberhangs auch bei Vorliegen nicht entnommener „Altgewinne“ nicht gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt (Az. 1 K 139/18). Quelle: Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß
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Auswirkungen der Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtung auf Höhe der Schenkungsteuer
Das FG Schleswig-Holstein hatte zu entscheiden, ob sich die Höhe der Schenkungsteuer durch Zahlungen auf eine eigene Bürgschaftserklärung der beschenkten Klägerin reduziert und ob bereits die Anfechtungserklärung durch den Insolvenzverwalter zum Erlöschen der Schenkungsteuerschuld gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG führt, wenn das Erlangte nicht tatsächlich herausgegeben wird (Az. 3 K 209/14). Quelle: […]
WeiterlesenErlass einer Rückforderung von Kindergeld wegen Mitverschuldens der Familienkasse
Die Nichtberücksichtigung des eigenen Verschuldens der Familienkasse kann bei der Entscheidung über den Erlass einer Rückforderung von Kindergeld im Einzelfall zur Ermessensreduzierung auf Null führen. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 9/18). Quelle: Erlass einer Rückforderung von Kindergeld wegen Mitverschuldens der Familienkasse
WeiterlesenUmsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2020
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2020 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Quelle: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2020
WeiterlesenGewerbesteuerliche Kürzung bei Schiffahrtsunternehmen
Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Eilverfahrens und fallen sie später wegen einer rückwirkenden Gesetzesänderung weg, ist laut FG Hamburg Aufhebung der Vollziehung für den Zeitraum anzuordnen, in dem die Zweifel bestanden (Az. 6 V 270/19). Quelle: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schiffahrtsunternehmen
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