Mit dem BMF-Schreiben werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen (Az. III C 3 – S-7359 / 19 / 10010 :001). Quelle: Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020
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Umsatzsteuer; Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020
Mit dem BMF-Schreiben werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen. Quelle: Umsatzsteuer; Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020
WeiterlesenFeststellungsverfahren bei Aufgabe eines von Ehegatten betriebenen landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs
Landwirtsehegatten sind Mitunternehmer, solange der landwirtschaftliche Grundbesitz beiden Ehegatten oder jedem Ehegatten im Alleineigentum oder Miteigentum gehört und dessen wirtschaftlicher Erfolg gemeinsam gefördert wird. Der jeweiligen verfahrensrechtlichen Eigenständigkeit von Festsetzungs- und Feststellungsverfahren widerspricht es lt. FG Baden-Württemberg, wenn der Erlass eines Feststellungsbescheids bereits deshalb ausgeschlossen wäre, weil die Festsetzungsfrist für die Folgesteuern bereits abgelaufen ist […]
WeiterlesenBerichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke
Das FG Baden-Württemberg hatte über die Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke zu entscheiden (Az. 1 K 2617/19). Quelle: Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke
WeiterlesenÜbertragung des BEA-Freibetrags: Anforderungen an das Merkmal der regelmäßigen, nicht unwesentlichen Betreuung
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass ein Vater, der seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden minderjährigen Sohn entsprechend dem vereinbarten Umgangsrecht nahezu an jedem zweiten Wochenende abholt und betreut, einen nicht unwesentlichen zeitlichen Betreuungsanteil i. S. v. § 32 Abs. 6 Satz 9 Alt. 2 EStG leistet und damit der Übertragung des ihm zustehenden BEA-Freibetrags […]
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