Änderungen eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen bei Arbeitgeberzuschüssen zu Beiträgen an berufsständisches Versorgungswerk

Streitig vor dem FG Düsseldorf war, ob das Finanzamt berechtigt war, die Einkommensteuerbescheide eines Mitglieds im Versorgungswerk der Rechtsanwälte nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern (Az. 10 K 546/19). Quelle: Änderungen eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen bei Arbeitgeberzuschüssen zu Beiträgen an berufsständisches Versorgungswerk

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Covid-19: Sonderregelungen für Grenzpendler

Das BMF weist darauf hin, dass im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten, etwa mit Luxemburg, den Niederlanden und Österreich, ein erhöhtes Maß an Home-Office-Tagen zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Beschäftigten führen kann. Quelle: Covid-19: Sonderregelungen für Grenzpendler

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CESOP-Expertengruppe: Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

Bei der Umsetzung des Gesetzespakets zur Übermittlung und zum Austausch von Zahlungsverkehrsdaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs soll die EU-Kommission von einer Expertengruppe unterstützt werden. Sie bittet daher Akteure der Zahlungsverkehrsbranche bei Interesse an einer Mitarbeit Bewerbungen einzureichen. Quelle: CESOP-Expertengruppe: Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen

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Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

Zwischen Deutschland und Luxemburg wurde ein Verständigungsabkommen zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :002). Quelle: Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

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