Steuerliche Informationen für EU-Arbeitnehmer

Die Steuerverwaltung in Deutschland ist nicht ganz unkompliziert, da sie zwischen dem Bund und den Bundesländern (und deren Gemeinden) aufgeteilt ist – also föderal strukturiert mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Damit sich EU-Arbeitnehmer zurechtfinden, wenn sie nach Deutschland kommen, stellt das Bundesministerium der Finanzen Links zu den wichtigsten Informationsangeboten zusammen. Quelle: Steuerliche Informationen für EU-Arbeitnehmer

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / […]

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