Solidaritätszuschlag entfällt schrittweise – Milliardenschwere Entlastung ab 2021

Künftig entfällt der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit derer, die ihn heute zahlen. Die Bundesregierung hatte eine Regelung auf den Weg gebracht, die 35,5 Millionen Steuerzahler um fast elf Milliarden Euro im Jahr entlastet. Auch der Bundestag hat dafür nun grünes Licht gegeben. Quelle: Solidaritätszuschlag entfällt schrittweise – Milliardenschwere Entlastung ab 2021

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Gesonderte Prüfung möglicher größerer Wettbewerbsverzerrungen bei § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 hat das BMF zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen. Zwischenzeitlich wurde die Frage der europarechtlichen Anforderungen an die Auslegung der Regelung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG mit der EU-Kommission diskutiert. Das BMF nimmt daher erneut Stellung (Az. III C 2 – S-7107 / 19 […]

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