Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Am 16. Oktober 2019 beschloss das Bundeskabinett die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020. Es handelt sich hierbei um eine von vielen Maßnahmen für ein klimafreundlicheres Steuerrecht, mit denen das Bundesfinanzministerium dafür sorgt, die Vorschläge aus dem Klimapaket zügig umzusetzen. Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 (Entwürfe)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2020 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 16.10.2019). Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 […]

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Klare und sozial ausgewogene Anreize für klimafreundliches Verhalten

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2019 die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Mit den Beschlüssen werden wichtige steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Klimaschutz in den Bereichen Verkehr, Wohnen und Energieerzeugung stärken. Quelle: Klare und sozial ausgewogene Anreize für klimafreundliches Verhalten

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Der Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten befindlichen Bäckereien zum dortigen Verzehr unterliegt dem Regelsteuersatz

Das FG Münster entschied, dass in Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, zum Verzehr an Ort und Stelle angebotene Backwaren dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird (Az. 15 K 2553/16). Quelle: Der Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten befindlichen Bäckereien zum dortigen Verzehr unterliegt dem Regelsteuersatz

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Kein ermäßigter Steuersatz für eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume erstreckt

Das FG Münster entschied, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, keine Anwendung findet, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt (Az. 5 K 371/19). Quelle: Kein ermäßigter Steuersatz für eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume erstreckt

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