BFH: Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer

Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. So entschied der BFH (Az. VIII R 18/16). Quelle: BFH: Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer

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Folgen des EuGH-Urteils vom 26. Februar 2019, Wächtler, C-581/17

Folgen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Artikels 9 Absatz 2 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl.–Amtsblatt 2002, L 114, Seite 6) auf die Anwendung des § 6 Absatz 4 AStG–Außensteuergesetz in den Fällen des § 6 Absatz […]

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