Diese Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Januar 2019 (BStBl I S. 26). Quelle: Ergänzende Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 3. Juni 2019 zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche in besonderen Fällen
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BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich eine mögliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auf die Festsetzungsfrist auswirkt (Az. II R 39/16). Quelle: BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
WeiterlesenBFH: Rechtsprechungsänderung zum Zuständigkeitswechsel bei Abrechnungsbescheiden
Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung, wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung, von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. Dies entschied der BFH im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben […]
WeiterlesenBFH: Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung
Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar ist (Az. VI R 15/17). Quelle: BFH: Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung
WeiterlesenBFH: Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens
Erhebt ein Antragsteller gegen einen PKH-Beschluss Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung, liegt bei typisierender Betrachtung insoweit im Regelfall keine unangemessene Verzögerung des noch nicht abgeschlossenen PKH-Verfahrens vor, wenn das Gericht gut sechs Monate nach dem Eingang des Rechtsbehelfs Maßnahmen ergreift, die zu einer Entscheidung führen. Dies entschied der BFH (Az. X K 4/18). Quelle: BFH: Überlange Verfahrensdauer […]
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