BFH: Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Das hat der BFH entschieden (Az. VIII R 35/16). Quelle: BFH: Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

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BFH: Vermietung und Verpachtung – Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Der BFH entschied zur Frage, ob die erhöhte Darlehensaufnahme in Euro wegen eines realisierten Kursverlustes durch ein Fremdwährungsdarlehen im Rahmen einer Umschuldung in Euro, der bei der Finanzierung von ursprünglich selbstgenutzten Wohnraum entstanden ist, später im Vermietungsfall in voller Höhe als Grundlage für die sofort abzugsfähigen Schuldzinsen zugrunde gelegt werden kann (Az. IX R 36/17). […]

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