Das FG Münster hat entschieden, dass der (im Regelfall günstigere) Abgeltungssteuersatz von 25 % auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden ist, wenn die Gläubiger ihre Gesellschaftsanteile an der Schuldnerin auf eine Familienstiftung übertragen haben (Az.3 K 2547/18). Quelle: Zinsen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz, wenn die Gläubiger ihre KG-Anteile an der Schuldnerin über eine Familienstiftung halten
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BFH: Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk
Der BFH hat die Frage entschieden, ob Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i. d. F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft entfaltet (Az.I R 73/16). Quelle: BFH: Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 […]
WeiterlesenNoch keine Entscheidung zur Zinssteuer
Voraussetzung für eine Abschaffung der Steuer auf Zinserträge und die Besteuerung dieser Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz ist die Etablierung des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Dies erklärt die Bundesregierung. Quelle: Noch keine Entscheidung zur Zinssteuer
WeiterlesenBFH: Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags
Der BFH hatte zu entscheiden, wie der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen ist, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte (Az. VI R 52/16). Quelle: BFH: Einzug des […]
WeiterlesenBFH: Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein inländischer Erbschaftsteuerbescheid nach der Korrekturvorschrift § 174 Abs. 1 AO bei Widerstreit mit einem zum selben Vermögensanfall ergangenen schweizerischen Erbschaftsteuerbescheid änderbar ist (Az. II R 61/15). Quelle: BFH: Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit
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