Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber auf einer Baustelle dessen Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 447/16). Quelle: Wiederholte befristete Zuordnung zu einer Baustelle begründet keine erste Tätigkeitsstätte
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Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht
Das FG Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Az. 10 K 2990/17). Quelle: Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht
WeiterlesenZinsen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz, wenn die Gläubiger ihre KG-Anteile an der Schuldnerin über eine Familienstiftung halten
Das FG Münster hat entschieden, dass der (im Regelfall günstigere) Abgeltungssteuersatz von 25 % auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden ist, wenn die Gläubiger ihre Gesellschaftsanteile an der Schuldnerin auf eine Familienstiftung übertragen haben (Az.3 K 2547/18). Quelle: Zinsen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz, wenn die Gläubiger ihre KG-Anteile an der Schuldnerin über eine Familienstiftung halten
WeiterlesenBFH: Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk
Der BFH hat die Frage entschieden, ob Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i. d. F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft entfaltet (Az.I R 73/16). Quelle: BFH: Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 […]
WeiterlesenNoch keine Entscheidung zur Zinssteuer
Voraussetzung für eine Abschaffung der Steuer auf Zinserträge und die Besteuerung dieser Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz ist die Etablierung des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Dies erklärt die Bundesregierung. Quelle: Noch keine Entscheidung zur Zinssteuer
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