Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Legt ein Steuerberater für seinen Mandanten nur gegen einen Teil der aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Einspruch ein, kommt hinsichtlich der „übersehenen“ Bescheide keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 5 V 483/19). Quelle: Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

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BFH: Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuerfestsetzung

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch ein Geldinstitut kann vom Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 45/15). Quelle: […]

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