BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG aufseiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden kann (Az. XI R 21/17). Quelle: BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

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BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erstattungsanspruch auf Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG insolvenzrechtlich bereits mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags (mithin vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung) aufschiebend bedingt entsteht, wenn der Anspruch auf einem Ereignis beruht, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (Az. VII R 23/17). […]

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