Am 27. März 2019 empfing Bundesfinanzminister Olaf Scholz Staatssekretär Menno Snel aus dem niederländischen Finanzministerium. Ergebnis des bilateralen Gesprächs ist eine gemeinsame Erklärung, in der beide Länder ihren Willen bekräftigen, gemeinsam gegen Steuervermeidung vorzugehen. Die Erklärung ist auf unserer englischen Website verfügbar. Quelle: Deutschland und Niederlande bekräftigen gemeinsame Bekämpfung der Steuervermeidung
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Anwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind
Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 15.03.2019 ergangen sind, veröffentlicht (Az. IV A 2 – O-2000 / 18 / 10001). Quelle: Anwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind
WeiterlesenRentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit – Notwendige Antwort auf den demografischen Wandel
Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Ruhestand; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge. Darüber informiert das BMF. Quelle: […]
WeiterlesenBFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen ist, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist (Az. II R 34/15). Quelle: BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
WeiterlesenBFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der „höchsten Unterhaltsrente“ i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17). Quelle: BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
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