Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten (19/8037). Quelle: Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

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Dringender Vereinfachungsbedarf bei der Grundsteuer

Nicht nur der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, auch Bayern und dem Vernehmen nach weitere Länder, kritisieren den aktuellen „Zwischenstand“ bei der Grundsteuer. Die Vorschläge würden im Detail zu einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung führen. Quelle: Dringender Vereinfachungsbedarf bei der Grundsteuer

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