Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der MwSt-Richlinie vorgelegt, um den MwSt-Betrug im grenzüberschreitenden eCommerce zu bekämpfen. Ziel ist es, Zahlungsdienstleister in die Verantwortung zu nehmen. Quelle: Zahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen
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Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f
Die mit diesem BMF-Schreiben eingeführte „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“ dient dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er steuerlich registriert ist (Az. III C 5 – S-7420 / 14 / 10005-06). Quelle: Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf […]
WeiterlesenVorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California
Das FG Hamburg entschied einen Fall, in dem es um die Vorsteuer eines Ferrari California ging, und verneinte hier einen unangemessenen Repräsentationsaufwand i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (Az. 3 K 96/17). Quelle: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California
WeiterlesenVorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador
Das FG Hamburg hatte über den Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen zu befinden. Es hat jeglichen Vorsteuerabzug verneint, weil es sich bei den Aufwendungen ihrer Art nach um unangemessenen Repräsentationsaufwand handele (Az. 2 K 116/18). Quelle: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador
WeiterlesenKeine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten
Das FG Hamburg hat sich in einer Entscheidung mit den Möglichkeiten des Finanzamtes befasst, bestandskräftige Bescheide zu berichtigen oder zu ändern, wenn Fehler bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten eingetreten sind (Az. 3 K 69/18). Quelle: Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten
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