Enteignung ist keine Veräußerung

Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 71/16). Quelle: Enteignung ist keine Veräußerung

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Abzug des Ausgleichsanspruchs des Erben gegen eine von den Mitgesellschaftern fortgeführte KG kann nicht zu einem negativen Erwerb führen

Bei einem den Steuerwert eines durch gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel vom Mitgesellschafter erworbenen Kommanditanteils übersteigenden Abfindungsanspruch der Erben ist auch dann kein negativer Erwerb nach § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG anzusetzen, wenn der Kommanditist zugleich Miterbe und damit Inhaber des Abfindungsanspruchs ist. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 1118/16). Quelle: Abzug des […]

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