Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das einen reibungslosen Übergang zu den neuen MwSt-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen soll, die ab Januar 2021 gelten. Es steht im Kontext zu dem im Dezember 2017 verabschiedeten MwSt-Paket zum eCommerce. Quelle: Neues MwSt-Paket eCommerce: Online-Marktplätze sollen Beitrag zur Steuerbetrugsbekämpfung leisten
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Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Mit dem – anfangs „JStG 2018“ genannten – Gesetz sollen lt. BMF die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Quelle: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im […]
WeiterlesenZahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen
Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der MwSt-Richlinie vorgelegt, um den MwSt-Betrug im grenzüberschreitenden eCommerce zu bekämpfen. Ziel ist es, Zahlungsdienstleister in die Verantwortung zu nehmen. Quelle: Zahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen
WeiterlesenBekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f
Die mit diesem BMF-Schreiben eingeführte „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“ dient dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er steuerlich registriert ist (Az. III C 5 – S-7420 / 14 / 10005-06). Quelle: Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf […]
WeiterlesenVorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California
Das FG Hamburg entschied einen Fall, in dem es um die Vorsteuer eines Ferrari California ging, und verneinte hier einen unangemessenen Repräsentationsaufwand i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (Az. 3 K 96/17). Quelle: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California
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