Der Einbringungsgewinn II gem. § 22 Abs. 2 UmwStG unterliegt dann nicht der GewSt, wenn die Einbringung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. So entschied des FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 1/16). Quelle: Zu den gewerbesteuerlichen Folgen der Verletzung einer Sperrfrist gem. § 22 Abs. 2 UmwStG
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Einbringungsgewinn II gem. § 22 Abs. 2 UmwStG unterliegt nicht der GewSt, wenn die Erbringung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre
Das FG Schleswig-Holstein hat – soweit ersichtlich – erstmals eine Entscheidung zu den gewerbesteuerlichen Folgen der Verletzung einer Sperrfrist gem. § 22 Abs. 2 UmwStG getroffen (Az. 1 K 1/16). Quelle: Einbringungsgewinn II gem. § 22 Abs. 2 UmwStG unterliegt nicht der GewSt, wenn die Erbringung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre
WeiterlesenRechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig i. S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie in einer wesentlichen missverständlich gefasst ist, dass die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint
Das FG Schleswig-Holstein hat einer Klage stattgegeben, mit der zuletzt noch die Bestandskraft eines ablehnenden Kindergeldbescheides mit dem Argument bestritten worden war, die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides sei unrichtig i. S. d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO gewesen (Az. 1 K 205/15). Quelle: Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig i. S. des § 356 Abs. 2 Satz […]
WeiterlesenVergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" sind nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Vergütungen für sog. Lehrärzte nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (Az. 2 K 174/17). Quelle: Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" sind nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei
WeiterlesenVersteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern ist (Az. 2 K 118/16). Quelle: Versteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz
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