Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies entschied das FG Köln (Az. 5 K 2938/16). Quelle: Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

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BFH zum Kindergeld – Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das dritte Kind der leiblichen Mutter beim Vater bei Antragstellung durch ihn als drittes (Zähl-)Kind zu berücksichtigen ist, obwohl er nicht mit den beiden ersten Kindern der Mutter verwandt ist, er sie jedoch mit der Mutter in den Haushalt aufgenommen hat (Az. III R 24/17). Quelle: BFH […]

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