Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, fällt hierfür Lohnsteuer an. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 2943/16). Quelle: Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn
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Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft
Das FG Münster entschied, dass der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw bestehende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann (Az. 7 K 388/17). Quelle: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft
WeiterlesenVorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG umfasst (Az. 3 K 565/17). Quelle: Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
WeiterlesenHerstellerrabatte für niederländische Versandapotheken erhöhen nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die inländische Krankenkasse
Die von einem Arzneimittelhersteller gegenüber einer niederländischen Versandapotheke gemäß § 130a SGB V gewährten Herstellerrabatte sind nicht in die Bemessungsgrundlage des innergemeinschaftlichen Erwerbs der inländischen Krankenkasse als Entgelt von Dritter Seite einzubeziehen. So entschied das FG Münster (Az. 15 K 832/15). Quelle: Herstellerrabatte für niederländische Versandapotheken erhöhen nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die inländische Krankenkasse
WeiterlesenKritik an BVerfG-Entscheidung zur Gewerbesteuerpflicht für die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
Die BStBK kritisiert die Entscheidung des BVerfG zur Gewerbesteuerpflicht für die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen. Nur durch das konsequente Anknüpfen an den Dispositionszeitpunkt des Steuerpflichtigen könne für ihn Planungssicherheit gewährleistet werden. Stattdessen werde der Zeitpunkt, ab dem kein Vertrauensschutz mehr gilt, zulasten des Steuerpflichtigen immer weiter nach vorne verlagert. Quelle: Kritik an BVerfG-Entscheidung zur Gewerbesteuerpflicht für […]
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