BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn ist (Az. VI R 4/16). Quelle: BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

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BFH zur Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig ist (Az. X R […]

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BFH zum Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen – Lohnsteuerhaftung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs der §§ 38 ff. und des § 11 EStG auf regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kein laufender Arbeitslohn sind (sonstige Bezüge i. S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), anzuwenden ist (Az. VI R […]

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