Steuerabkommen mit Armenien gebilligt

Der Finanzausschuss des Bundestags hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) zugestimmt. Quelle: Steuerabkommen mit Armenien gebilligt

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen; Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH

Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 Quelle: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen; Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH

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LPG-Autogas länger steuerbegünstigt

LPG-Autogas bleibt bis Ende 2022 – bei allerdings jährlich 20 Prozent abnehmender Förderung – steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes entsprechend angepasst. Quelle: LPG-Autogas länger steuerbegünstigt

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